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Wenn Eltern Sie angefragt haben, die Patenschaft für ein Kind zu übernehmen, dann dürfen Sie sich über eine ehren- und vertrauensvolle Bitte freuen. Sollten Sie sich fragen, worauf Sie sich dabei einlassen, dann können Ihnen die folgenden Zeilen weiter helfen.



Sinn und Aufgabe des Patenamts

Wesentlicher Bestandteil der christlichen Taufe ist von Anfang an das Bekenntnis des Täuflings zum Dreieinigen Gott. Da ein Säugling bzw. Kleinkind das noch nicht selbst sprechen kann übernehmen diesen Part nach evangelischer Auffassung die Paten, Eltern und Gemeinde stellvertretend für den Täufling. Traditionell trägt der Pate das Kind zur Taufe, um es dort als wiedergeborenen Menschen "aus der Taufe zu heben". Paten sind Zeugen des Taufvollzugs und ihre Namen werden im Kirchenbuch vermerkt. Der Begriff "Pate" kommt vom lateinischen pater spiritualis bzw. patrinus, "Mit-Vater" (vgl. altdeutsch "Gevatter"). 

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 Wer Patin oder Pate wird, übernimmt Verantwortung. Die Eltern stellen die Patin und den Paten in ein besonderes Verhältnis zu ihrem Kind. Sie sollen Anteil nehmen und das Kind auf seinem Lebensweg begleiten. Bei dieser Begleitung soll auch der christliche Glaube zur Sprache kommen. Die Paten versprechen bei der Taufe, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Patenkind den christlichen Glauben kennen lernt. Die Taufagende der bayerischen ev.-luth. Landeskirche sieht dazu folgende Passage vor:
Liebe Patinnen, liebe Paten,
ihr vertretet bei diesem Kind die christliche Gemeinde (1). Deshalb frage ich euch: Seid ihr bereit, das Patenamt an diesem Kind zu übernehmen, für dieses Kind zu beten, ihm in Notlagen beizustehen und ihm zu helfen, dass es ein lebendiges Glied der Kirche Jesu Christi bleibt (2), so antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe."

(1) Taufe bedeutet die formale Aufnahme in die Kirche bzw. in die Gemeinde, die ebenfalls eine Verantwortung für die religiöse Entwicklung des Täuflings übernimmt (z.B. durch geeignete Gottesdienstangebote für kleine und große Kinder, später durch evangelische Kindertagesstätten, Religionsnterricht und Konfirmandenkurs).
(2) Durch die Taufe ist der Täufling bereits ein lebendiges Glied der Gemeinde Jesu.

Viele Eltern verbinden mit der Patenschaft den Wunsch, dass die Patin, der Pate im Falle ihres Todes an ihrer statt für die minderjährigen Kinder sorgt. Allerdings ist dieser Wunsch durch das Patenamt juristisch nicht abgesichert. Dafür braucht es gesonderte Verfügungen, wie beispielsweise ein Testament.

Wer kann Pate werden

  

Der Pate muss zum Abendmahl zugelassen, also z.B. konfirmiert und Mitglied einer christlichen Kirche sein.
Wer ausgetreten ist, kann nicht Pate werden.
Um die Kirchenzugehörigkeit festzustellen, ist eine Paten-bescheinigung erforderlich, falls der Pate nicht der taufenden Gemeinde angehört. Die Patenbescheinigung wird von seiner Heimatgemeinde ausgestellt. Sie ist nicht zu verwechseln mit dem bei der Taufe überreichten Patenbrief. Ersteres ist ein rein amtliches Dokument zur Feststellung der Patenberechtigung (und bleibt beim Pfarramt), letzteres, der Patenbrief, ist eine Urkunde.

 

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Die Konfessionszughörigkeit spielt ebenfalls eine Rolle. Während die katholische Kirche orthodoxe und evangelische Christen nicht als Paten, sondern nur als Taufzeugen akzeptiert, kann in der evangelischen Kirche der Pate bzw. die Patin auch einer anderen christlichen Kirche angehören, sofern diese in Lehre und Praxis dem evangelischen Taufverständnis nicht widerspricht: Kirchen der Arbeitsgemein-schaft Christlicher Kirchen (ACK). Allerdings sollte dann sinnvollerweise ein weiterer Pate evangelisch und konfirmiert sein. 

Ein übernommenes Patenamt kann nicht aberkannt werden. Es kann auch niemand in das Patenamt eines anderen eintreten. Paten können jedoch aus vertretbaren Gründen auf eigenen Wunsch von ihrem Amt entbunden werden. Das Patenamt ruht, wenn der Pate die Zulassung zum Abendmahl verliert, insbesondere durch Austritt aus der Kirche. Mehr zum Thema auf den Seiten der Bayerischen Landeskirche.

Welche Verpflichtungen bringt das Patenamt mit sich?

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Wichtigster Termin ist die Taufe selbst, bei der der Pate seine Bereitschaft, diese Verantwortung zu übernehmen öffentlich zusagt, das Bekenntnis für den Täufling spricht und ihn "aus der Taufe", d.h. über das Taufbecken, hebt. In manchen Gemeinden wird dem Paten noch einmal im Rahmen der Konfirmation eine Rolle zuteil, indem er seine Hand mit zum Konformationssegen auflegt o.ä. Leider beschränkt sich das Patenamt oft auf Geschenke v.a. zum Geburtstag. Besprechen Sie doch vor der Taufe die wechselseitigen Erwartungen und realistischen Möglichkeiten ehrlich mit den Eltern und halten Sie im Interesse Ihres Patenkinds auch mit ihnen Kontakt!

Wer sein Patenamt dem eigentlichen Sinn folgend ausgestalten möchte, hat dazu viele Möglichkeiten. Werdn Sie dem Täufling ein zuverlässiger Gesprächspartner, bauen Sie eine vertrauensvolle Beziehung auf und bringen Sie den Glauben als möglichen Lebensentwurf zur Sprache. Niemand erwartet dabei von Ihnen, dass Sie auf alle Fragen eine Antwort wissen. Aber Sie sollten bereit sein, mit ihrem Patenkind eine Antwort zu suchen. Hilfestellung leistet jeder Pfarrer/in und vielfach auch kirchliche Seiten im Internet.

 

Wie lässt sich eine Patenschaft gestalten?

Als Pate sind Sie nicht an den Geburtstag als Geschenktag gebunden. Sie können den Tauftag für Ihre Zuwendung nutzen und so dieses Ereignis ins Bewusstsein bringen. Sie können auch wichtige Stufen im Leben Ihres Patenkindes religiös begleiten. Eine selbst gemachte Kerze beim Eintritt in den Kindergarten, eine Kinderbibel zur Einschulung, ein Segenswunsch für den Schulwechsel usw. Christliche Verlage, aber auch kirchliche Organisationen wie "Brot für die Welt" halten eine Vielzahl an Geschenkideen bereit. Die christliche Suchmaschine crossbot.de kann weiterhelfen.

 

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Sie können Ihr Patenkind z.B. einladen:

  • Zu einer Kirchenbesichtigung oder zu einem Kindermusical
  • Zu einem Kinobesuch.
  • Die Jury der evang. Filmarbeit kürt regelmäßig einen Film des Monats
  • Zum Kinderkirchentag und später zum Kirchentag
  • Zu einer schönen Wanderung oder einen Radausflug